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Ein dreiseitig geschlossener Freisitz in einer Dachgeschosswohnung wird als Loggia bezeichnet. Im Prinzip handelt es sich bei einer Loggia um einen ins Gebäudeinnere ragenden Balkon, der als Dachterrasse genutzt wird. Die Bauordnungen formulieren gleiche Bedingungen für die Verkehrssicherheit von Balkonen und Loggien (Geländerhöhe). Für Loggien gelten aber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Wärme-, Schall- und Brandschutz. Auch die Ableitung von Niederschlags- wasser verlangt besondere Beachtung.
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